NSVerbG Art. 31Freistellung von Verwaltungsgebühren
Dritter Teil Schlußbestimmungen
Meldebehördliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.
Dritter Teil Schlußbestimmungen
Meldebehördliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.