DE · MtDBwVWehrtechnikVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Contents
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Vorbereitungsdienst
- Art. 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- Art. 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- Art. 4 Wehrtechnische Fachgebiete
- Art. 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
- Art. 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
- Art. 7 Nachteilsausgleich
- Art. 8 Erholungsurlaub
- Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
- Art. 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
- Art. 10 Beschäftigungsdienststelle
- Art. 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
- Art. 13 Auswahlkommission
- Art. 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
- Art. 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- Art. 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
- Art. 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- Art. 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
- Art. 22 Ausbildungsleitung
- Art. 23 Ausbildungsbeauftragte
- Art. 24 Ausbildende
- Art. 25 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 26 Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
- Art. 27 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
- Art. 28 Ausbildungsplan
- Art. 29 Ausbildungsinhalte
- Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 30 Durchführungsort und Durchführungsart
- Art. 31 Lehrgänge
- Art. 32 Einführungslehrgang
- Art. 33 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
- Art. 34 Lehrgang „Datenverarbeitung“
- Art. 35 Abschlusslehrgang
- Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 36 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- Art. 37 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
- Art. 38 Bewertung der Klausuren und Leistungstests
- Art. 39 Rangpunktzahlen der Lehrgänge
- Art. 40 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
- Art. 41 Ordnungsverstoß
- Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 42 Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
- Art. 43 Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
- Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
- Art. 44 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
- Art. 45 Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
- Art. 46 Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
- Art. 47 Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
- Art. 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
- Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- Art. 49 Zweck der Laufbahnprüfung
- Art. 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- Art. 51 Teile der Laufbahnprüfung
- Art. 52 Prüfungsamt
- Art. 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
- Art. 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- Art. 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
- Art. 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- Art. 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
- Art. 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
- Abschnitt 2 Schriftliche Prüfung
- Art. 59 Zweck der schriftlichen Prüfung
- Art. 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung
- Art. 61 Durchführung der Klausuren
- Art. 62 Protokolle über die schriftliche Prüfung
- Art. 63 Bewertung der Klausuren
- Art. 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
- Art. 65 Bestehen der schriftlichen Prüfung
- Abschnitt 3 Mündliche Prüfung
- Art. 66 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- Art. 67 Zweck der mündlichen Prüfung
- Art. 68 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- Art. 69 Durchführung der mündlichen Prüfung
- Art. 70 Protokolle über die mündliche Prüfung
- Art. 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
- Art. 72 Bestehen der mündlichen Prüfung
- Abschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
- Art. 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
- Art. 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
- Art. 75 Abschlussnote
- Art. 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- Art. 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- Art. 78 Laufbahnbefähigung
- Art. 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
- Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
- Art. 80 Verhinderung
- Art. 81 Ordnungsverstoß
- Art. 82 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Teil 5 Schlussvorschrift
- Art. 83 Übergangsvorschrift