MtDBwVWehrtechnikVDV Art. 10Beschäftigungsdienststelle
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.