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DE · MtDBwVWehrtechnikVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Van kracht83 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Vorbereitungsdienst
  3. Art. 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  4. Art. 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  5. Art. 4 Wehrtechnische Fachgebiete
  6. Art. 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
  7. Art. 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
  8. Art. 7 Nachteilsausgleich
  9. Art. 8 Erholungsurlaub
  10. Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
  11. Art. 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
  12. Art. 10 Beschäftigungsdienststelle
  13. Art. 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  14. Art. 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
  15. Art. 13 Auswahlkommission
  16. Art. 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
  17. Art. 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
  18. Art. 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
  19. Art. 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
  20. Art. 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
  21. Art. 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
  22. Art. 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
  23. Art. 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  24. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
  25. Art. 22 Ausbildungsleitung
  26. Art. 23 Ausbildungsbeauftragte
  27. Art. 24 Ausbildende
  28. Art. 25 Ausbildungsrahmenplan
  29. Art. 26 Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
  30. Art. 27 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
  31. Art. 28 Ausbildungsplan
  32. Art. 29 Ausbildungsinhalte
  33. Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
  34. Art. 30 Durchführungsort und Durchführungsart
  35. Art. 31 Lehrgänge
  36. Art. 32 Einführungslehrgang
  37. Art. 33 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
  38. Art. 34 Lehrgang „Datenverarbeitung“
  39. Art. 35 Abschlusslehrgang
  40. Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
  41. Art. 36 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
  42. Art. 37 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
  43. Art. 38 Bewertung der Klausuren und Leistungstests
  44. Art. 39 Rangpunktzahlen der Lehrgänge
  45. Art. 40 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
  46. Art. 41 Ordnungsverstoß
  47. Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
  48. Art. 42 Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
  49. Art. 43 Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
  50. Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
  51. Art. 44 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
  52. Art. 45 Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
  53. Art. 46 Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
  54. Art. 47 Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
  55. Art. 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
  56. Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
  57. Art. 49 Zweck der Laufbahnprüfung
  58. Art. 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
  59. Art. 51 Teile der Laufbahnprüfung
  60. Art. 52 Prüfungsamt
  61. Art. 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
  62. Art. 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
  63. Art. 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
  64. Art. 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
  65. Art. 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
  66. Art. 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
  67. Abschnitt 2 Schriftliche Prüfung
  68. Art. 59 Zweck der schriftlichen Prüfung
  69. Art. 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung
  70. Art. 61 Durchführung der Klausuren
  71. Art. 62 Protokolle über die schriftliche Prüfung
  72. Art. 63 Bewertung der Klausuren
  73. Art. 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
  74. Art. 65 Bestehen der schriftlichen Prüfung
  75. Abschnitt 3 Mündliche Prüfung
  76. Art. 66 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  77. Art. 67 Zweck der mündlichen Prüfung
  78. Art. 68 Gegenstand der mündlichen Prüfung
  79. Art. 69 Durchführung der mündlichen Prüfung
  80. Art. 70 Protokolle über die mündliche Prüfung
  81. Art. 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
  82. Art. 72 Bestehen der mündlichen Prüfung
  83. Abschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
  84. Art. 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
  85. Art. 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
  86. Art. 75 Abschlussnote
  87. Art. 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
  88. Art. 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
  89. Art. 78 Laufbahnbefähigung
  90. Art. 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
  91. Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
  92. Art. 80 Verhinderung
  93. Art. 81 Ordnungsverstoß
  94. Art. 82 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  95. Teil 5 Schlussvorschrift
  96. Art. 83 Übergangsvorschrift