DE · ÖDAPrV
Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 1 Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
- Art. 2 Errichten der Prüfungsausschüsse
- Art. 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- Art. 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
- Art. 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
- Art. 6 Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
- Art. 7 Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
- Art. 8 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
- Art. 9 Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
- Art. 10 Antragsformular
- Art. 11 Antrag auf Zulassung
- Art. 12 Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
- Art. 13 Entscheidung über die Zulassung
- Art. 14 Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
- Unterabschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
- Art. 15 Gliederung der Abschlussprüfung
- Art. 16 Leitung der Abschlussprüfung
- Art. 17 Prüfungsaufgaben
- Art. 18 Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
- Art. 19 Nichtöffentlichkeit
- Art. 20 Nachteilsausgleich
- Art. 21 Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
- Art. 22 Aufsicht
- Art. 23 Ausweispflicht und Belehrung
- Art. 24 Prüfungsprotokoll
- Art. 25 Täuschungshandlung
- Art. 26 Ordnungsverstoß
- Art. 27 Rücktritt von der Abschlussprüfung
- Art. 28 Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
- Art. 29 Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
- Unterabschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
- Art. 30 Bewertungsschlüssel
- Art. 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
- Art. 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
- Art. 33 Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
- Art. 34 Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- Art. 35 Bekanntgabe von Bewertungen
- Unterabschnitt 5 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Art. 36 Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung
- Art. 37 Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
- Art. 38 Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung
- Art. 39 Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6 Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- Art. 40 Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- Art. 41 Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- Art. 42 Bescheinigung über das Bestehen
- Art. 43 Prüfungszeugnis
- Art. 44 Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
- Art. 45 Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
- Unterabschnitt 7 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Art. 46 Termin der Wiederholung
- Art. 47 Antrag zur Wiederholung
- Art. 48 Umfang der Wiederholung
- Art. 49 Ergebnisse der Wiederholung
- Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Art. 50 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 Schlussbestimmung
- Art. 51 Inkrafttreten