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Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

In Kraft51 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Abschnitt 1 Allgemeines
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Unterabschnitt 1 Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
  4. Art. 2 Errichten der Prüfungsausschüsse
  5. Art. 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
  6. Art. 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
  7. Art. 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
  8. Art. 6 Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
  9. Art. 7 Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
  10. Art. 8 Verschwiegenheitspflicht
  11. Unterabschnitt 2 Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
  12. Art. 9 Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung
  13. Art. 10 Antragsformular
  14. Art. 11 Antrag auf Zulassung
  15. Art. 12 Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung
  16. Art. 13 Entscheidung über die Zulassung
  17. Art. 14 Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
  18. Unterabschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
  19. Art. 15 Gliederung der Abschlussprüfung
  20. Art. 16 Leitung der Abschlussprüfung
  21. Art. 17 Prüfungsaufgaben
  22. Art. 18 Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
  23. Art. 19 Nichtöffentlichkeit
  24. Art. 20 Nachteilsausgleich
  25. Art. 21 Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
  26. Art. 22 Aufsicht
  27. Art. 23 Ausweispflicht und Belehrung
  28. Art. 24 Prüfungsprotokoll
  29. Art. 25 Täuschungshandlung
  30. Art. 26 Ordnungsverstoß
  31. Art. 27 Rücktritt von der Abschlussprüfung
  32. Art. 28 Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
  33. Art. 29 Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
  34. Unterabschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
  35. Art. 30 Bewertungsschlüssel
  36. Art. 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
  37. Art. 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
  38. Art. 33 Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
  39. Art. 34 Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  40. Art. 35 Bekanntgabe von Bewertungen
  41. Unterabschnitt 5 Mündliche Ergänzungsprüfung
  42. Art. 36 Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung
  43. Art. 37 Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
  44. Art. 38 Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung
  45. Art. 39 Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung
  46. Unterabschnitt 6 Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  47. Art. 40 Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
  48. Art. 41 Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
  49. Art. 42 Bescheinigung über das Bestehen
  50. Art. 43 Prüfungszeugnis
  51. Art. 44 Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
  52. Art. 45 Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
  53. Unterabschnitt 7 Wiederholung der Abschlussprüfung
  54. Art. 46 Termin der Wiederholung
  55. Art. 47 Antrag zur Wiederholung
  56. Art. 48 Umfang der Wiederholung
  57. Art. 49 Ergebnisse der Wiederholung
  58. Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
  59. Art. 50 Prüfung der Zusatzqualifikation
  60. Abschnitt 4 Schlussbestimmung
  61. Art. 51 Inkrafttreten