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ÖDAPrV · Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

ÖDAPrV Art. 1Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Allgemeines

Van krachtOfficiële tekst

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Abschlussprüfung und die Prüfung der Zusatzqualifikationen bei der beim Bundesverwaltungsamt errichteten zuständigen Stelle in den folgenden Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes: 1.

Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung,

2.

Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement,

3.

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,

4.

Geomatiker und Geomatikerin sowie

5.

Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation.