AT · EU-JZG
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Inhoud
- § 0
- I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
- Erster Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen
- § 3 Grundlagen
- § 4 Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
- Zweiter Abschnitt Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 5 Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
- § 5a Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen andere Staatsangehörige
- § 6 Österreichischer Tatort
- § 7 Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 8 Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Artikel 54, des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 8a Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 54, des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 9 Strafunmündige
- § 10 Verjährung und Amnestie
- § 10a Verletzung von Grundrechten
- § 11 Abwesenheitsurteile
- § 12 Fiskalische strafbare Handlungen
- Dritter Abschnitt Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
- § 13 Zuständigkeit
- § 14 Geschäftsverkehr
- § 15 Vorrang der Übergabe
- § 16 Einleitung des Übergabeverfahrens
- § 16a Rechtsbelehrung
- § 17 Anbot der Übergabe
- § 18 Übergabehaft
- § 19 Prüfung des Europäischen Haftbefehls
- § 19a Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe
- § 20 Vereinfachte Übergabe
- § 21 Entscheidung über die Übergabe
- § 22 Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
- § 23 Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
- § 24 Durchführung der Übergabe
- § 25 Aufschub der Übergabe
- § 26 Bedingte Übergabe
- § 27a Nachträgliches Übergabeverfahren
- § 28 Kosten
- Vierter Abschnitt Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 29 Fahndung
- § 30 Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
- § 30a Recht auf einen Verteidiger
- § 31 Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
- Fünfter Abschnitt Durchlieferung
- § 32 Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 33 Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
- § 33a Durchlieferung von Unionsbürgern
- § 34 Durchlieferungsunterlagen
- § 35 Entscheidung über die Durchlieferung
- § 36 Erwirkung der Durchlieferung
- § 37 Kosten der Durchlieferung
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 39 Voraussetzungen
- § 40 Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 40a Zuständigkeit
- § 41 Haft zur Sicherung der Vollstreckung
- § 41a Verfahren
- § 41b Entscheidung
- § 41c Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung
- § 41d Fristen für die Entscheidung
- § 41e Spezialität
- § 41f Einstellung der Vollstreckung
- § 41g Verständigung des Ausstellungsstaats
- § 41h Kosten
- § 41i Durchbeförderung
- § 41j Fälle des Europäischen Haftbefehls
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 42 Voraussetzungen
- § 42a Rolle des Anstaltsleiters
- § 42b Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 42c Widerruf der Befassung
- § 42d Vollstreckung im Inland
- § 42e Durchführung der Überstellung
- § 42f Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten
- § 42g Erwirkung der Durchbeförderung
- Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 43 Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- § 44 Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland
- § 45 Voraussetzungen
- § 46 Zuständigkeit und Verfahren
- § 47 Ablehnung der Vollstreckung
- § 48 Aufschub der Vollstreckung
- § 49 Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
- § 50 Verständigungspflicht
- § 51 Geschäftsweg und Übersetzung
- Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 52 Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland
- § 52a Voraussetzungen
- § 52b Zuständigkeit
- § 52c Verfahren
- § 52d Entscheidung
- § 52e Aufschub der Vollstreckung
- § 52f Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
- § 52g Erlös aus der Vollstreckung
- § 52h Einstellung der Vollstreckung
- § 52i Verständigung des Entscheidungsstaates
- § 52j Kosten
- Dritter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 52k Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 52l Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
- § 52m Vollstreckung im Inland
- § 52n Verständigung des Vollstreckungsstaates
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 53 Voraussetzungen
- § 53a Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 53b Zuständigkeit
- § 53c Verfahren
- § 53d Entscheidung
- § 53e Aufschub der Vollstreckung
- § 53f Erlös aus der Vollstreckung
- § 53g Ersatzfreiheitsstrafe
- § 53h Einstellung der Vollstreckung
- § 53i Verständigung des Entscheidungsstaates
- § 53j Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 53k Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 53l Widerruf der Befassung
- § 53m Vollstreckung im Inland
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 55 Voraussetzungen
- § 55a Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 55b Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- § 55c Zuständigkeit
- § 55d Verfahren
- § 55e Entscheidung über die Vollstreckung
- § 55f Durchführung
- § 55g Überstellung inhaftierter Personen
- § 55h Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
- § 55i Durchführung einer kontrollierten Lieferung
- § 55j Verständigungspflichten
- § 55k Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung
- § 55l Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel
- § 55m Kosten
- § 55n Verständigung vor Veröffentlichung
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 56 Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 56a Verständigung
- § 56b Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat
- Erster Unterabschnitt Grundsätze
- § 57 Voraussetzungen
- § 58 Ersuchen an Private
- Zweiter Unterabschnitt Vermeidung paralleler Verfahren
- § 59a Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59b Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59c Aufnahme von Konsultationen
- Dritter Unterabschnitt Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
- § 60 Allgemeine Voraussetzungen
- § 61 Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
- § 62 Informationsaustausch
- Vierter Unterabschnitt Eurojust
- § 63 Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727
- § 64 Nationales Mitglied
- § 65 Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust
- § 66 Ersuchen an Eurojust
- § 67 Verständigungspflichten
- § 68a Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
- Fünfter Unterabschnitt Europäisches Justizielles Netz
- § 69 Aufgaben und Ziele
- § 70 Einrichtung von Kontaktstellen
- Sechster Unterabschnitt Kontrollierte Lieferung
- § 71 Allgemeiner Grundsatz
- § 72 Zuständigkeit und Verfahren
- Siebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen
- § 73 Voraussetzungen
- § 74 Durchführung der verdeckten Ermittlung
- Erster Unterabschnitt
- § 75 Zustellung von Verfahrensurkunden
- Zweiter Unterabschnitt
- § 76 Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
- Dritter Unterabschnitt Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
- § 77 Voraussetzungen
- § 78 Inhalt und Form des Ersuchens
- § 79 Geschäftsweg
- § 80 Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten
- Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 81 Voraussetzungen
- § 82 Unzulässigkeit der Überwachung
- § 83 Zuständigkeit
- § 84 Verfahren
- § 85 Entscheidung
- § 86 Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 87 Anpassung der Bewährungsmaßnahmen
- § 88 Fristen
- § 89 Aufschub der Entscheidung
- § 90 Folgeentscheidungen im Inland
- § 91 Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat
- § 92 Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen
- § 93 Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 94 Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 95 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 96 Zurückziehung der Bescheinigung
- § 97 Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 97a Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat
- § 98 Rückübertragung der Überwachung
- § 99 Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung
- Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 100 Voraussetzungen
- § 101 Unzulässigkeit der Überwachung
- § 102 Zuständigkeit
- § 103 Verfahren
- § 104 Entscheidung
- § 105 Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 106 Anpassung der gelinderen Mittel
- § 107 Fristen
- § 108 Aufschub der Entscheidung
- § 109 Zuständigkeit für Folgeentscheidungen
- § 110 Auskunftsersuchen
- § 111 Verständigung des Anordnungsstaats
- § 112 Unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung
- § 113 Übergabe des Betroffenen
- § 114 Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 115 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 116 Zurückziehung der Bescheinigung
- § 117 Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung
- § 118 Entscheidung über Folgemaßnahmen
- § 119 Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 120 Fortsetzung der Überwachung im Inland
- § 121 Verständigung des Vollstreckungsstaats
- Erster Abschnitt Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 122 Voraussetzungen
- § 123 Antrag der geschützten Person im Inland
- § 124 Unzulässigkeit der Anerkennung
- § 125 Zuständigkeit
- § 126 Verfahren
- § 127 Entscheidung
- § 128 Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates
- § 129 Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat
- § 130 Zuständigkeit des Anordnungsstaates
- § 131 Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung
- § 132 Aufhebung der erteilten Anordnungen
- § 133 Kosten
- Zweiter Abschnitt Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 134 Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
- § 135 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 136 Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung
- § 137 Beantwortung von Ersuchen
- VII. Hauptstück römisch sieben. Hauptstück Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- § 138 Verweisungen
- § 139 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
- § 140 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen
- § 141 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- § 142 Vollziehung