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Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Van kracht213 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. § 0
  2. I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 2a Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
  6. Erster Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen
  7. § 3 Grundlagen
  8. § 4 Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
  9. Zweiter Abschnitt Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
  10. § 5 Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
  11. § 5a Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen andere Staatsangehörige
  12. § 6 Österreichischer Tatort
  13. § 7 Österreichische Gerichtsbarkeit
  14. § 8 Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Artikel 54, des Schengener Durchführungsübereinkommens
  15. § 8a Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 54, des Schengener Durchführungsübereinkommens
  16. § 9 Strafunmündige
  17. § 10 Verjährung und Amnestie
  18. § 10a Verletzung von Grundrechten
  19. § 11 Abwesenheitsurteile
  20. § 12 Fiskalische strafbare Handlungen
  21. Dritter Abschnitt Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
  22. § 13 Zuständigkeit
  23. § 14 Geschäftsverkehr
  24. § 15 Vorrang der Übergabe
  25. § 16 Einleitung des Übergabeverfahrens
  26. § 16a Rechtsbelehrung
  27. § 17 Anbot der Übergabe
  28. § 18 Übergabehaft
  29. § 19 Prüfung des Europäischen Haftbefehls
  30. § 19a Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe
  31. § 20 Vereinfachte Übergabe
  32. § 21 Entscheidung über die Übergabe
  33. § 22 Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
  34. § 23 Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
  35. § 24 Durchführung der Übergabe
  36. § 25 Aufschub der Übergabe
  37. § 26 Bedingte Übergabe
  38. § 27a Nachträgliches Übergabeverfahren
  39. § 28 Kosten
  40. Vierter Abschnitt Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
  41. § 29 Fahndung
  42. § 30 Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
  43. § 30a Recht auf einen Verteidiger
  44. § 31 Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
  45. Fünfter Abschnitt Durchlieferung
  46. § 32 Zulässigkeit der Durchlieferung
  47. § 33 Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
  48. § 33a Durchlieferung von Unionsbürgern
  49. § 34 Durchlieferungsunterlagen
  50. § 35 Entscheidung über die Durchlieferung
  51. § 36 Erwirkung der Durchlieferung
  52. § 37 Kosten der Durchlieferung
  53. Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
  54. § 39 Voraussetzungen
  55. § 40 Unzulässigkeit der Vollstreckung
  56. § 40a Zuständigkeit
  57. § 41 Haft zur Sicherung der Vollstreckung
  58. § 41a Verfahren
  59. § 41b Entscheidung
  60. § 41c Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung
  61. § 41d Fristen für die Entscheidung
  62. § 41e Spezialität
  63. § 41f Einstellung der Vollstreckung
  64. § 41g Verständigung des Ausstellungsstaats
  65. § 41h Kosten
  66. § 41i Durchbeförderung
  67. § 41j Fälle des Europäischen Haftbefehls
  68. Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
  69. § 42 Voraussetzungen
  70. § 42a Rolle des Anstaltsleiters
  71. § 42b Befassung eines anderen Mitgliedstaats
  72. § 42c Widerruf der Befassung
  73. § 42d Vollstreckung im Inland
  74. § 42e Durchführung der Überstellung
  75. § 42f Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten
  76. § 42g Erwirkung der Durchbeförderung
  77. Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
  78. § 43 Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
  79. § 44 Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
  80. Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland
  81. § 45 Voraussetzungen
  82. § 46 Zuständigkeit und Verfahren
  83. § 47 Ablehnung der Vollstreckung
  84. § 48 Aufschub der Vollstreckung
  85. § 49 Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
  86. § 50 Verständigungspflicht
  87. § 51 Geschäftsweg und Übersetzung
  88. Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
  89. § 52 Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
  90. Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland
  91. § 52a Voraussetzungen
  92. § 52b Zuständigkeit
  93. § 52c Verfahren
  94. § 52d Entscheidung
  95. § 52e Aufschub der Vollstreckung
  96. § 52f Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
  97. § 52g Erlös aus der Vollstreckung
  98. § 52h Einstellung der Vollstreckung
  99. § 52i Verständigung des Entscheidungsstaates
  100. § 52j Kosten
  101. Dritter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
  102. § 52k Befassung eines anderen Mitgliedstaates
  103. § 52l Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
  104. § 52m Vollstreckung im Inland
  105. § 52n Verständigung des Vollstreckungsstaates
  106. Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
  107. § 53 Voraussetzungen
  108. § 53a Unzulässigkeit der Vollstreckung
  109. § 53b Zuständigkeit
  110. § 53c Verfahren
  111. § 53d Entscheidung
  112. § 53e Aufschub der Vollstreckung
  113. § 53f Erlös aus der Vollstreckung
  114. § 53g Ersatzfreiheitsstrafe
  115. § 53h Einstellung der Vollstreckung
  116. § 53i Verständigung des Entscheidungsstaates
  117. § 53j Kosten
  118. Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
  119. § 53k Befassung eines anderen Mitgliedstaates
  120. § 53l Widerruf der Befassung
  121. § 53m Vollstreckung im Inland
  122. Erster Unterabschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
  123. § 55 Voraussetzungen
  124. § 55a Unzulässigkeit der Vollstreckung
  125. § 55b Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
  126. § 55c Zuständigkeit
  127. § 55d Verfahren
  128. § 55e Entscheidung über die Vollstreckung
  129. § 55f Durchführung
  130. § 55g Überstellung inhaftierter Personen
  131. § 55h Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
  132. § 55i Durchführung einer kontrollierten Lieferung
  133. § 55j Verständigungspflichten
  134. § 55k Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung
  135. § 55l Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel
  136. § 55m Kosten
  137. § 55n Verständigung vor Veröffentlichung
  138. Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
  139. § 56 Befassung eines anderen Mitgliedstaates
  140. § 56a Verständigung
  141. § 56b Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat
  142. Erster Unterabschnitt Grundsätze
  143. § 57 Voraussetzungen
  144. § 58 Ersuchen an Private
  145. Zweiter Unterabschnitt Vermeidung paralleler Verfahren
  146. § 59a Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
  147. § 59b Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
  148. § 59c Aufnahme von Konsultationen
  149. Dritter Unterabschnitt Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
  150. § 60 Allgemeine Voraussetzungen
  151. § 61 Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
  152. § 62 Informationsaustausch
  153. Vierter Unterabschnitt Eurojust
  154. § 63 Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727
  155. § 64 Nationales Mitglied
  156. § 65 Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust
  157. § 66 Ersuchen an Eurojust
  158. § 67 Verständigungspflichten
  159. § 68a Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
  160. Fünfter Unterabschnitt Europäisches Justizielles Netz
  161. § 69 Aufgaben und Ziele
  162. § 70 Einrichtung von Kontaktstellen
  163. Sechster Unterabschnitt Kontrollierte Lieferung
  164. § 71 Allgemeiner Grundsatz
  165. § 72 Zuständigkeit und Verfahren
  166. Siebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen
  167. § 73 Voraussetzungen
  168. § 74 Durchführung der verdeckten Ermittlung
  169. Erster Unterabschnitt
  170. § 75 Zustellung von Verfahrensurkunden
  171. Zweiter Unterabschnitt
  172. § 76 Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
  173. Dritter Unterabschnitt Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
  174. § 77 Voraussetzungen
  175. § 78 Inhalt und Form des Ersuchens
  176. § 79 Geschäftsweg
  177. § 80 Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten
  178. Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
  179. § 81 Voraussetzungen
  180. § 82 Unzulässigkeit der Überwachung
  181. § 83 Zuständigkeit
  182. § 84 Verfahren
  183. § 85 Entscheidung
  184. § 86 Wirkung der Übernahme der Überwachung
  185. § 87 Anpassung der Bewährungsmaßnahmen
  186. § 88 Fristen
  187. § 89 Aufschub der Entscheidung
  188. § 90 Folgeentscheidungen im Inland
  189. § 91 Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat
  190. § 92 Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen
  191. § 93 Wiederaufnahme des Verfahrens
  192. § 94 Kosten
  193. Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
  194. § 95 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
  195. § 96 Zurückziehung der Bescheinigung
  196. § 97 Wirkung der Übernahme der Überwachung
  197. § 97a Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat
  198. § 98 Rückübertragung der Überwachung
  199. § 99 Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung
  200. Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
  201. § 100 Voraussetzungen
  202. § 101 Unzulässigkeit der Überwachung
  203. § 102 Zuständigkeit
  204. § 103 Verfahren
  205. § 104 Entscheidung
  206. § 105 Wirkung der Übernahme der Überwachung
  207. § 106 Anpassung der gelinderen Mittel
  208. § 107 Fristen
  209. § 108 Aufschub der Entscheidung
  210. § 109 Zuständigkeit für Folgeentscheidungen
  211. § 110 Auskunftsersuchen
  212. § 111 Verständigung des Anordnungsstaats
  213. § 112 Unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung
  214. § 113 Übergabe des Betroffenen
  215. § 114 Kosten
  216. Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
  217. § 115 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
  218. § 116 Zurückziehung der Bescheinigung
  219. § 117 Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung
  220. § 118 Entscheidung über Folgemaßnahmen
  221. § 119 Wirkung der Übernahme der Überwachung
  222. § 120 Fortsetzung der Überwachung im Inland
  223. § 121 Verständigung des Vollstreckungsstaats
  224. Erster Abschnitt Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
  225. § 122 Voraussetzungen
  226. § 123 Antrag der geschützten Person im Inland
  227. § 124 Unzulässigkeit der Anerkennung
  228. § 125 Zuständigkeit
  229. § 126 Verfahren
  230. § 127 Entscheidung
  231. § 128 Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates
  232. § 129 Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat
  233. § 130 Zuständigkeit des Anordnungsstaates
  234. § 131 Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung
  235. § 132 Aufhebung der erteilten Anordnungen
  236. § 133 Kosten
  237. Zweiter Abschnitt Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat
  238. § 134 Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
  239. § 135 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
  240. § 136 Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung
  241. § 137 Beantwortung von Ersuchen
  242. VII. Hauptstück römisch sieben. Hauptstück Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
  243. § 138 Verweisungen
  244. § 139 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
  245. § 140 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen
  246. § 141 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
  247. § 142 Vollziehung