SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG Art. 91aBericht über den Aufwuchs des militärischen Personals und der Reserve
Siebter Abschnitt Sonderregelungen, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich, beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und die sich daraus ergebende Entwicklung der Reserve. Dabei ist der Bericht über das militärische Personal nach Statusgruppen und Verpflichtungszeiten aufzuschlüsseln.