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SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

SG Art. 91aBericht über den Aufwuchs des militärischen Personals und der Reserve

Siebter Abschnitt Sonderregelungen, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

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Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich, beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und die sich daraus ergebende Entwicklung der Reserve. Dabei ist der Bericht über das militärische Personal nach Statusgruppen und Verpflichtungszeiten aufzuschlüsseln.