DE · PrüfbV
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Berichtszeitraum
- Art. 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
- Art. 4 Art und Umfang der Berichterstattung
- Art. 5 Form und Frist der Berichterstattung
- Art. 6 Anlagen
- Art. 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
- Art. 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
- Abschnitt 2 Angaben zum Institut
- Art. 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
- Art. 10 Zweigniederlassungen
- Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- Art. 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
- Art. 12 Vergütungssysteme
- Art. 13 IT-Systeme
- Art. 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- Art. 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- Art. 15 Sanierungsplanung
- Unterabschnitt 2 Handelsbuch
- Art. 16 Vorgaben für das Handelsbuch
- Art. 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
- Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
- Art. 18 Ermittlung der Eigenmittel
- Art. 19 Eigenmittel
- Art. 20 Kapitalpuffer
- Art. 21 Kapitalquoten
- Art. 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- Art. 23 Liquiditätslage
- Unterabschnitt 4 Offenlegung
- Art. 24 Offenlegungsanforderungen
- Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
- Art. 25 Anzeigewesen
- Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
- Art. 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- Art. 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
- Art. 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
- Art. 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- Art. 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
- Art. 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
- Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
- Art. 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
- Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
- Art. 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
- Art. 32 Länderrisiko
- Art. 33 Organkredite
- Art. 34 Bemerkenswerte Kredite
- Art. 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
- Art. 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
- Art. 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
- Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
- Art. 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
- Art. 39 Entwicklung der Vermögenslage
- Art. 40 Entwicklung der Ertragslage
- Art. 41 Risikolage und Risikovorsorge
- Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
- Art. 42 Erläuterungen
- Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
- Art. 43 Regelungsbereich
- Art. 44 Ort der Berichterstattung
- Art. 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
- Art. 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
- Art. 47 Zusammengefasste Eigenmittel
- Art. 48 Zusätzliche Angaben
- Art. 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
- Art. 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
- Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
- Art. 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
- Art. 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
- Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
- Art. 54 Organisation und Auflagen
- Art. 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
- Art. 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
- Art. 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
- Art. 58 Einsatz von Derivaten
- Art. 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
- Art. 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
- Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
- Art. 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Art. 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
- Art. 63 Ausnahmeregelung
- Unterabschnitt 4 Factoring
- Art. 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
- Unterabschnitt 5 Leasing
- Art. 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
- Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
- Art. 66 Prüfungsgegenstand
- Art. 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- Art. 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
- Art. 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
- Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- Art. 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- Art. 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- Abschnitt 8 Datenübersicht
- Art. 70 Datenübersicht
- Abschnitt 9 Schlussvorschriften
- Art. 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
- Art. 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten