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DE · PrüfbV

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Berichtszeitraum
  4. Art. 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
  5. Art. 4 Art und Umfang der Berichterstattung
  6. Art. 5 Form und Frist der Berichterstattung
  7. Art. 6 Anlagen
  8. Art. 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
  9. Art. 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
  10. Abschnitt 2 Angaben zum Institut
  11. Art. 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  12. Art. 10 Zweigniederlassungen
  13. Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
  14. Art. 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
  15. Art. 12 Vergütungssysteme
  16. Art. 13 IT-Systeme
  17. Art. 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
  18. Art. 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  19. Art. 15 Sanierungsplanung
  20. Unterabschnitt 2 Handelsbuch
  21. Art. 16 Vorgaben für das Handelsbuch
  22. Art. 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
  23. Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
  24. Art. 18 Ermittlung der Eigenmittel
  25. Art. 19 Eigenmittel
  26. Art. 20 Kapitalpuffer
  27. Art. 21 Kapitalquoten
  28. Art. 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  29. Art. 23 Liquiditätslage
  30. Unterabschnitt 4 Offenlegung
  31. Art. 24 Offenlegungsanforderungen
  32. Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
  33. Art. 25 Anzeigewesen
  34. Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
  35. Art. 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  36. Art. 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
  37. Art. 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
  38. Art. 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
  39. Art. 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
  40. Art. 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
  41. Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
  42. Art. 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
  43. Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
  44. Art. 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
  45. Art. 32 Länderrisiko
  46. Art. 33 Organkredite
  47. Art. 34 Bemerkenswerte Kredite
  48. Art. 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
  49. Art. 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
  50. Art. 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
  51. Unterabschnitt 1 Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
  52. Art. 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
  53. Art. 39 Entwicklung der Vermögenslage
  54. Art. 40 Entwicklung der Ertragslage
  55. Art. 41 Risikolage und Risikovorsorge
  56. Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung
  57. Art. 42 Erläuterungen
  58. Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
  59. Art. 43 Regelungsbereich
  60. Art. 44 Ort der Berichterstattung
  61. Art. 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
  62. Art. 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
  63. Art. 47 Zusammengefasste Eigenmittel
  64. Art. 48 Zusätzliche Angaben
  65. Art. 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
  66. Art. 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
  67. Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
  68. Art. 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
  69. Art. 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
  70. Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
  71. Art. 54 Organisation und Auflagen
  72. Art. 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
  73. Art. 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
  74. Art. 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
  75. Art. 58 Einsatz von Derivaten
  76. Art. 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
  77. Art. 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
  78. Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
  79. Art. 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  80. Art. 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
  81. Art. 63 Ausnahmeregelung
  82. Unterabschnitt 4 Factoring
  83. Art. 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
  84. Unterabschnitt 5 Leasing
  85. Art. 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
  86. Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
  87. Art. 66 Prüfungsgegenstand
  88. Art. 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  89. Art. 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
  90. Art. 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
  91. Unterabschnitt 7 Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  92. Art. 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  93. Art. 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  94. Abschnitt 8 Datenübersicht
  95. Art. 70 Datenübersicht
  96. Abschnitt 9 Schlussvorschriften
  97. Art. 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
  98. Art. 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten