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MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

MarkenV Art. 52Änderungen der Spezifikation

Abschnitt 3 Änderungen der Spezifikation; Löschung; Akteneinsicht

En vigueurTexte officiel

(1) Der Antrag auf Änderung der Spezifikation gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.

(2) In dem Antrag sind anzugeben: 1.

die eingetragene geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung,

2.

der Name und die Anschrift des Antragstellers,

3.

Rechtsform, Größe und Zusammensetzung der den Antrag stellenden Vereinigung,

4.

falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,

5.

Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,

6.

die Rubriken der Spezifikation, auf die sich die Änderungen beziehen,

7.

die beabsichtigten Änderungen und deren Begründung.

(3) Für Anträge nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gelten im Übrigen die §§ 48 bis 51 entsprechend.