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Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

En vigueur38 articlesTexte vérifié le 24.10.2026

Sommaire

  1. Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Berechnung des geschätzten Vertragswerts
  4. Art. 3 Laufzeit von Konzessionen
  5. Art. 4 Wahrung der Vertraulichkeit
  6. Art. 5 Vermeidung von Interessenkonflikten
  7. Art. 6 Dokumentation und Vergabevermerk
  8. Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
  9. Art. 7 Grundsätze der Kommunikation
  10. Art. 8 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
  11. Art. 8a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
  12. Art. 9 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
  13. Art. 10 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
  14. Art. 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  15. Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
  16. Art. 12 Allgemeine Grundsätze
  17. Art. 13 Verfahrensgarantien
  18. Art. 14 Umgehungsverbot
  19. Unterabschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  20. Art. 15 Leistungsbeschreibung
  21. Art. 16 Vergabeunterlagen
  22. Art. 17 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  23. Art. 18 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
  24. Unterabschnitt 3 Bekanntmachungen
  25. Art. 19 Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz
  26. Art. 20 Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
  27. Art. 21 Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
  28. Art. 22 Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
  29. Art. 23 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
  30. Unterabschnitt 4 Auswahlverfahren und Zuschlag
  31. Art. 24 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
  32. Art. 25 Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
  33. Art. 26 Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
  34. Art. 27 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  35. Art. 28 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
  36. Art. 29 Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
  37. Art. 30 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
  38. Art. 31 Zuschlagskriterien
  39. Art. 32 Aufhebung von Vergabeverfahren
  40. Abschnitt 3 Ausführung der Konzession
  41. Art. 33 Vergabe von Unteraufträgen
  42. Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  43. Art. 34 Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  44. Art. 35 Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
  45. Art. 36 Fristberechnung
  46. Art. 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms