Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

InsO · Insolvenzordnung

InsO Art. 305aScheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren

En vigueurTexte officiel

Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbeizuführen, gilt als gescheitert, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, nachdem die Verhandlungen über die außergerichtliche Schuldenbereinigung aufgenommen wurden.