DE · EPPSG
Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses
Sommaire
- Art. 1 Anspruchsberechtigung, Höhe der Energiepreispauschale
- Art. 2 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Antragserfordernis
- Art. 3 Finanzierung aus Bundesmitteln
- Art. 4 Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz
- Art. 5 Verzicht auf Rückforderungen
- Art. 6 Rechtsweg
- Art. 7 Inkrafttreten