EPPSG · Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses EPPSG Art. 7Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Dieses Gesetz tritt am 21. Dezember 2022 in Kraft. ← Précédent · Art. 6 Sommaire