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Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder
Sommaire
- Art. 1 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze
- Art. 2 Technische Grundlagen des Abrufverfahrens
- Art. 3 Standards der Datenübermittlung
- Art. 4 Auswahldaten für die Personensuche
- Art. 5 Abrufdaten für die Personensuche
- Art. 6 Trefferliste für die Personensuche
- Art. 7 Auswahldaten für die freie Suche
- Art. 8 Abrufdaten für die freie Suche
- Art. 9 Verwendung des Identifikationsmerkmals
- Art. 10 Auskunftsfähiger Datenbestand
- Art. 11 Angaben der abrufenden Stelle
- Art. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten