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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

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Contents

  1. Teil 1 Ausbildung
  2. Art. 1 Inhalt der Ausbildung
  3. Art. 2 Gliederung der Ausbildung
  4. Art. 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
  5. Art. 4 Praktische Ausbildung
  6. Art. 5 Interprofessionelles Praktikum
  7. Art. 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
  8. Art. 7 Jahreszeugnisse
  9. Art. 8 Qualifikation der Praxisanleitung
  10. Art. 9 Praxisbegleitung
  11. Art. 10 Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
  12. Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
  13. Art. 11 Teile der staatlichen Prüfung
  14. Art. 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  15. Art. 13 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  16. Art. 14 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
  17. Art. 15 Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
  18. Art. 16 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
  19. Art. 17 Zulassung zur staatlichen Prüfung
  20. Art. 18 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
  21. Art. 19 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
  22. Art. 20 Nachteilsausgleich
  23. Art. 21 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  24. Art. 22 Versäumnisse
  25. Art. 23 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
  26. Art. 24 Niederschrift
  27. Art. 25 Vornoten
  28. Art. 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  29. Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  30. Art. 27 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  31. Art. 28 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  32. Art. 29 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  33. Art. 30 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  34. Art. 31 Durchführung des schriftlichen Teils
  35. Art. 32 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
  36. Art. 33 Bestehen des schriftlichen Teils
  37. Art. 34 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
  38. Art. 35 Note für den schriftlichen Teil
  39. Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  40. Art. 36 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  41. Art. 37 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  42. Art. 38 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  43. Art. 39 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  44. Art. 40 Durchführung des mündlichen Teils
  45. Art. 41 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
  46. Art. 42 Bestehen des mündlichen Teils
  47. Art. 43 Wiederholung des mündlichen Teils
  48. Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  49. Art. 44 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  50. Art. 45 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  51. Art. 46 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  52. Art. 47 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  53. Art. 48 Durchführung des praktischen Teils
  54. Art. 49 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
  55. Art. 50 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
  56. Art. 51 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
  57. Art. 52 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
  58. Art. 53 Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
  59. Abschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
  60. Art. 54 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  61. Art. 55 Zeugnis über die staatliche Prüfung
  62. Art. 56 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
  63. Art. 57 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  64. Teil 3 Erlaubnisurkunde
  65. Art. 58 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
  66. Abschnitt 1 Verfahren
  67. Art. 59 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  68. Art. 60 Erforderliche Unterlagen
  69. Art. 61 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  70. Art. 62 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  71. Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
  72. Art. 63 Zweck der Eignungsprüfung
  73. Art. 64 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
  74. Art. 65 Inhalt der Eignungsprüfung
  75. Art. 66 Prüfungsort der Eignungsprüfung
  76. Art. 67 Durchführung der Eignungsprüfung
  77. Art. 68 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
  78. Art. 69 Wiederholung
  79. Art. 70 Bescheinigung
  80. Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
  81. Art. 71 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  82. Art. 72 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  83. Art. 73 Bescheinigung
  84. Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
  85. Art. 74 Zweck der Kenntnisprüfung
  86. Art. 75 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
  87. Art. 76 Teile der Kenntnisprüfung
  88. Art. 77 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  89. Art. 78 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  90. Art. 79 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  91. Art. 80 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  92. Art. 81 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  93. Art. 82 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  94. Art. 83 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  95. Art. 84 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  96. Art. 85 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  97. Art. 86 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  98. Art. 87 Bestehen der Kenntnisprüfung
  99. Art. 88 Bescheinigung
  100. Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
  101. Art. 89 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  102. Art. 90 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  103. Art. 91 Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
  104. Art. 92 Durchführung des Abschlussgesprächs
  105. Art. 93 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
  106. Art. 94 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
  107. Art. 95 Bescheinigung
  108. Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  109. Art. 96 Nachweise der Zuverlässigkeit
  110. Art. 97 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  111. Art. 98 Aktualität von Nachweisen
  112. Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  113. Art. 99 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
  114. Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
  115. Art. 99a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  116. Art. 99b Erforderliche Unterlagen
  117. Art. 99c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  118. Art. 99d Erlaubnisurkunde
  119. Abschnitt 7 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  120. Art. 99e Erforderliche Unterlagen
  121. Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
  122. Art. 100 Übergangsvorschrift
  123. Art. 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten