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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Contents
- Teil 1 Ausbildung
- Art. 1 Inhalt der Ausbildung
- Art. 2 Gliederung der Ausbildung
- Art. 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
- Art. 4 Praktische Ausbildung
- Art. 5 Interprofessionelles Praktikum
- Art. 6 Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
- Art. 7 Jahreszeugnisse
- Art. 8 Qualifikation der Praxisanleitung
- Art. 9 Praxisbegleitung
- Art. 10 Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
- Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- Art. 11 Teile der staatlichen Prüfung
- Art. 12 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- Art. 13 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- Art. 14 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
- Art. 15 Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
- Art. 16 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
- Art. 17 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- Art. 18 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
- Art. 19 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
- Art. 20 Nachteilsausgleich
- Art. 21 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- Art. 22 Versäumnisse
- Art. 23 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
- Art. 24 Niederschrift
- Art. 25 Vornoten
- Art. 26 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 27 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Art. 28 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Art. 29 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Art. 30 Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Art. 31 Durchführung des schriftlichen Teils
- Art. 32 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
- Art. 33 Bestehen des schriftlichen Teils
- Art. 34 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
- Art. 35 Note für den schriftlichen Teil
- Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 36 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Art. 37 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Art. 38 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Art. 39 Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Art. 40 Durchführung des mündlichen Teils
- Art. 41 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
- Art. 42 Bestehen des mündlichen Teils
- Art. 43 Wiederholung des mündlichen Teils
- Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 44 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Art. 45 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Art. 46 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Art. 47 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Art. 48 Durchführung des praktischen Teils
- Art. 49 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Art. 50 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
- Art. 51 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
- Art. 52 Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
- Art. 53 Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
- Abschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
- Art. 54 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- Art. 55 Zeugnis über die staatliche Prüfung
- Art. 56 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
- Art. 57 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 3 Erlaubnisurkunde
- Art. 58 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
- Abschnitt 1 Verfahren
- Art. 59 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- Art. 60 Erforderliche Unterlagen
- Art. 61 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- Art. 62 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
- Art. 63 Zweck der Eignungsprüfung
- Art. 64 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
- Art. 65 Inhalt der Eignungsprüfung
- Art. 66 Prüfungsort der Eignungsprüfung
- Art. 67 Durchführung der Eignungsprüfung
- Art. 68 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
- Art. 69 Wiederholung
- Art. 70 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
- Art. 71 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- Art. 72 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- Art. 73 Bescheinigung
- Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
- Art. 74 Zweck der Kenntnisprüfung
- Art. 75 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
- Art. 76 Teile der Kenntnisprüfung
- Art. 77 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 78 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 79 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 80 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 81 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 82 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 83 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 84 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 85 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 86 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 87 Bestehen der Kenntnisprüfung
- Art. 88 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
- Art. 89 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- Art. 90 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- Art. 91 Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
- Art. 92 Durchführung des Abschlussgesprächs
- Art. 93 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
- Art. 94 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
- Art. 95 Bescheinigung
- Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- Art. 96 Nachweise der Zuverlässigkeit
- Art. 97 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- Art. 98 Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 99 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
- Art. 99a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- Art. 99b Erforderliche Unterlagen
- Art. 99c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- Art. 99d Erlaubnisurkunde
- Abschnitt 7 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- Art. 99e Erforderliche Unterlagen
- Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 100 Übergangsvorschrift
- Art. 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten