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MTAPrV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

MTAPrV Art. 93Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs

Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang

In forceOfficial text

(1) Die im Abschlussgespräch erbrachte Leistung ist von den Fachprüferinnen und Fachprüfern zu bewerten.

(2) Das Abschlussgespräch wird entweder mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ bewertet. Mit „bestanden“ wird die Leistung bewertet, wenn sie den Anforderungen genügt und damit mindestens der Note „ausreichend (4)“ entspricht.

(3) Der Anpassungslehrgang wurde erfolgreich absolviert, wenn die im Abschlussgespräch erbrachte Leistung von allen Fachprüferinnen und Fachprüfern mit „bestanden“ bewertet worden ist.