DE · MKSeuchV 2005
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
Contents
- Teil 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 2 Impfungen und Heilversuche
- Art. 2a Früherkennung
- Unterabschnitt 1 Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- Art. 3 Verdachtsbetrieb
- Art. 4 Anordnungen für weitere Betriebe
- Art. 5 Kontrollzone
- Unterabschnitt 2 Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- Art. 6 Öffentliche Bekanntmachung
- Art. 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- Art. 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- Art. 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- Art. 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- Art. 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- Art. 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- Art. 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- Art. 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- Art. 15 Sperrgebiet
- Art. 16 Notimpfung
- Art. 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- Art. 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- Art. 19 Untersuchungen nach Notimpfung
- Art. 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- Art. 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- Art. 22 Anwendungsvorrang
- Art. 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- Art. 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- Art. 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- Art. 26 Tilgungsplan
- Art. 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
- Teil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- Art. 28 Schutzmaßregeln
- Teil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- Art. 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Art. 30 Wiederbelegung von Betrieben
- Teil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
- Art. 31 Behördliche Anordnungen
- Art. 31a Weitergehende Maßnahmen
- Art. 32 Tierseuchenbekämpfungszentrum
- Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus
- Art. 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
- Art. 33a Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
- Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- Art. 34 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 35 Berechnung von Fristen