MKSeuchV 2005 · Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
MKSeuchV 2005 Art. 35Berechnung von Fristen
Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.