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VRV 2015 · Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

§ 0 VRV 2015

In KraftAmtlicher Text

Ist von den Gebietskörperschaften erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für das Finanzjahr 2024 anzuwenden, sofern nicht Abs. 5 zur Anwendung kommt (vgl. § 40 Abs. 4).

Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015

StF: BGBl. II Nr. 313/2015

BGBl. II Nr. 17/2018

BGBl. II Nr. 93/2023

BGBl. II Nr. 316/2023

BGBl. II Nr. 63/2026

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012 , wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

§ 3.

Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte

2. Abschnitt

Voranschlag

§ 4.

Zeitraum der Veranschlagung

§ 5.

Bestandteile des Voranschlags

§ 6.

Gliederung des Voranschlags

§ 7.

Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung

§ 8.

Ertrags- und Aufwandsgruppen im Ergebnisvoranschlag

§ 9.

Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen

§ 10.

Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag

§ 11.

Auszahlungs- und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag

§ 12.

Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung

3. Abschnitt

Rechnungsabschluss

§ 13.

Grundsätze des Rechnungsabschlusses

§ 14.

Zeitliche Abgrenzung

§ 15.

Bestandteile des Rechnungsabschlusses

§ 16.

Voranschlagsvergleichsrechnungen

§ 17.

Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung

§ 18.

Gliederung der Vermögensrechnung

§ 19.

Ansatz- und Bewertungsregeln

§ 20.

Liquide Mittel

§ 21.

Forderungen

§ 22.

Vorräte

§ 23.

Beteiligungen

§ 24.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

§ 25.

Kulturgüter (Sachanlagen)

§ 26.

Verbindlichkeiten

§ 27.

Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

§ 28.

Rückstellungen

§ 29.

Rückstellungen für Prozesskosten

§ 30.

Rückstellungen für Haftungen

§ 31.

Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht)

§ 32.

Finanzschulden

§ 33.

Aktive Finanzinstrumente

§ 34.

Derivative Finanzinstrumente

§ 35.

Nettovermögen

§ 36.

Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)

§ 37.

Beilagen zum Rechnungsabschluss

4. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38.

Erstellung der Eröffnungsbilanz

§ 39.

Übergangsbestimmungen

§ 40.

Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1a:

Ergebnishaushalt

Anlage 1b:

Finanzierungshaushalt

Anlage 1c:

Vermögenshaushalt

Anlage 1d:

Nettovermögensveränderungsrechnung

Anlage 1e:

Ergebnisrechnung nach § 1 Abs. 2

Anlage 1f:

Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Aktiva

Anlage 1f:

Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Passiva

Anlage 2:

Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis

Anlage 3a:

Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

Anlage 3b:

Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden

Anlage 4:

Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP

Anlage 5a:

Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)

Anlage 5b:

Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden)

Anlage 6a:

Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts

Anlage 6b:

Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

Anlage 6c:

Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)

Anlage 6c:

Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden)

Anlage 6d:

Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32 Abs. 3

Anlage 6e:

Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und -betriebsgesellschaften der Länder

Anlage 6f:

Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen

Anlage 6g:

Anlagenspiegel

Anlage 6h:

Liste der nicht bewerteten Kulturgüter

Anlage 6i:

Leasingspiegel

Anlage 6j:

Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft

Anlage 6k:

Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

Anlage 6l:

Nachweis über verwaltete Einrichtungen

Anlage 6m:

Nachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6n:

Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6o:

Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft

Anlage 6p:

Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten

Anlage 6q:

Rückstellungsspiegel

Anlage 6r:

Haftungsnachweis

Anlage 6s:

Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen

Anlage 6t:

Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. § 12

Anlage 6u:

Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten

Anlage 7:

Nutzungsdauertabelle

Anlagen Nummer

Anlagen Bezeichnung

VA

RA

1a 1

Anlage 1a – Ergebnishaushalt

1b 1

Anlage 1b – Finanzierungshaushalt

1c 1

Anlage 1c – Vermögenshaushalt

1d

Anlage 1d – Nettovermögensveränderungsrechnung

x

1e

Anlage 1e – Ergebnisrechnung nach § 1 Abs. 2

x

1f – Aktiva

Anlage 1f – Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Aktiva

x

1f – Passiva

Anlage 1f – Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Passiva

x

2 1

Anlage 2 – Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis

3a 1

Anlage 3a – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

3b 1

Anlage 3b – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden

4

Anlage 4 – Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP

x

5a

Anlage 5a – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)

x

x

5b

Anlage 5b – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden)

x

x

6a

Anlage 6a – Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts

x

x

6b

Anlage 6b – Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

x

x

6c – Länder

Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)

x

x

6c – Gemeinden

Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden)

x

x

6d

Anlage 6d – Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32 Abs. 3

x

6e

Anlage 6e – Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und -betriebsgesellschaften der Länder

x

6f

Anlage 6f – Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen

x

x

6g

Anlage 6g – Anlagenspiegel

x

6h

Anlage 6h – Liste der nicht bewerteten Kulturgüter

x

6i

Anlage 6i – Leasingspiegel

x

6j

Anlage 6j – Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft

x

6k

Anlage 6k – Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

x

6l

Anlage 6l – Nachweis über verwaltete Einrichtungen

x

6m

Anlage 6m – Nachweis über aktive Finanzinstrumente

x

6n

Anlage 6n – Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente

x

6o

Anlage 6o – Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft

x

6p

Anlage 6p – Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten

x

6q

Anlage 6q – Rückstellungsspiegel

x

6r

Anlage 6r – Haftungsnachweis

x

6s

Anlage 6s – Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen

x

6t

Anlage 6t – Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. § 12

x

6u

Anlage 6u – Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten

x

7 1

Anlage 7 – Nutzungsdauertabelle

1 Bei diesen Anlagen erfolgt keine Zuordnung zu Voranschlag und Rechnungsabschluss, da sie die Form und Gliederung regeln und keine zu befüllenden Anlagen darstellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-10-28