VRV 2015 · Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
§ 20 VRV 2015Liquide Mittel
3. Abschnitt Rechnungsabschluss
Liquide Mittel umfassen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen; diese sind zum Nominalwert zu bewerten. Als Zahlungsmittelreserven vorgesehene liquide Mittel sind gesondert auszuweisen.