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VRV 2015 · Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

§ 36 VRV 2015Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)

3. Abschnitt Rechnungsabschluss

In KraftAmtlicher Text

Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Kapitaltransferzahlungen für Investitionen sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Nettovermögen und den langfristigen Fremdmitteln anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten für geförderte Vermögensgegenstände ist entsprechend der in der Nutzungsdauertabelle angegebenen Nutzungsdauer (Anlage 7) ertragswirksam vorzunehmen.