AT · AsylG
Asylgesetz 2005
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt (Anm.: offensichtlich gemeint: 1. Abschnitt) 2. Abschnitt Anmerkung, offensichtlich gemeint: 1. Abschnitt) Flüchtlingseigenschaft
- § 3 Flüchtlingseigenschaft
- § 3a Internationaler Schutz von Amts wegen
- 2. Abschnitt Unzulässige Anträge und Unzuständigkeit Österreichs
- § 4 Unzulässige Anträge
- § 5 Zuständigkeit eines anderen Staates
- § 6 Anträge von Unionsbürgern
- 3. Abschnitt Entzug und Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft
- § 7 Entzug und Ende der Flüchtlingseigenschaft
- 4. Abschnitt Status subsidiären Schutzes
- § 8 Status subsidiären Schutzes
- § 9 Entzug und Ende des Status subsidiären Schutzes
- 5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 10 Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme
- 1. Abschnitt Aufenthalt im Bundesgebiet während des Asylverfahrens
- § 12 Recht auf Verbleib im Bundesgebiet
- § 14 Wiedereinreise
- 2. Abschnitt Kooperations- und Meldepflichten
- § 15 Kooperationspflichten von Antragstellern im Verfahren
- § 15a Meldeverpflichtung
- § 15b Anordnung der Unterkunftnahme
- § 15c Wohnsitzbeschränkung
- § 15d Aufenthaltsbeschränkung
- 1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
- § 17 Registrierung und Einreichung von Anträgen auf internationalen Schutz
- § 18 Suche nach Familienangehörigen
- § 19 Persönliche Anhörungen
- § 20 Durchführung persönlicher Anhörungen und von Beschwerdeverhandlungen
- § 21 Beweismittel
- § 22 Entscheidungen
- § 25 Gegenstandslosigkeit von Anträgen
- § 29 Mitteilungspflichten
- § 30 Prüfung der Notwendigkeit besonderer Verfahrensgarantien
- 3. Abschnitt Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der Grenze
- § 31 Anreise über eine Außengrenze und Vorführung
- § 32 Sicherung der Zurückweisung
- § 33 Besondere Verfahrensbestimmungen
- 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für das Familienverfahren
- § 34 Familienverfahren im Inland
- 5. Abschnitt Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen
- § 36 Verordnung der Bundesregierung
- § 37 Registrierstellen
- § 38 Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz
- § 39 Recht auf Verbleib
- § 40 Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung
- § 41 Asylverfahren
- 6. Hauptstück Karten für Antragsteller
- § 50 Verfahrenskarte
- § 51 Form der Aufenthaltstitel
- § 52 Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln
- § 53 Entzug von Karten
- 1. Abschnitt: Aufenthaltstitel
- § 54 Arten und Form der Aufenthaltstitel
- § 54a Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 2, oder 3 EMRK
- § 55 Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8, EMRK
- § 56 Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen
- § 57 „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
- 2. Abschnitt: Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln
- § 58 Antragstellung und amtswegiges Verfahren
- § 59 Verfahren zur Verlängerung des Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK und der „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ Verfahren zur Verlängerung des Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 2, oder 3 EMRK und der „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
- § 60 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 61 Ungültigkeit, Gegenstandslosigkeit und Entziehung
- 3. Abschnitt: Aufenthaltsrecht für Vertriebene
- § 62 Aufenthaltsrecht für Vertriebene
- § 67 Integration von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten
- 9. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 69 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 70 Gebühren
- § 71 Verweisungen
- § 72 Vollziehung
- § 73 Zeitlicher Geltungsbereich
- § 74 Verhältnis zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht
- § 75 Übergangsbestimmungen
- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009 , zu den §§ 2, 4, 17, 34 und 57, BGBl. I Nr. 100/2005 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,, zu den Paragraphen 2, 4, 17, 34 und 57, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,)