§ 25 AsylGGegenstandslosigkeit von Anträgen
1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als gegenstandslos abzulegen, wenn er schriftlich gestellt wurde.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-06-12
1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als gegenstandslos abzulegen, wenn er schriftlich gestellt wurde.