SLV · Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
SLV ст. 41Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig: 1.
zum Hauptmann nach drei Jahren,
2.
zum Major nach sieben Jahren und
3.
zum Oberst nach 13 Jahren.