DE · PflSchG
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 1 Zweck
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
- ст. 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
- ст. 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
- ст. 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
- Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
- ст. 9 Persönliche Anforderungen
- ст. 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
- ст. 11 Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 14 Verbote
- ст. 15 Beseitigungspflicht
- ст. 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
- ст. 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
- ст. 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- ст. 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- ст. 20 Versuchszwecke
- ст. 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 22 Weitergehende Länderbefugnisse
- Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 25 Ausfuhr
- ст. 26 Getrennte Lagerung
- ст. 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
- ст. 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
- ст. 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
- ст. 31 Kennzeichnung
- ст. 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- ст. 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- ст. 34 Beteiligungen
- ст. 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
- ст. 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- ст. 37 Neue Erkenntnisse
- ст. 38 Verlängerung der Zulassung
- ст. 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
- ст. 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- ст. 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
- ст. 42 Zusatzstoffe
- ст. 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
- ст. 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
- ст. 45 Pflanzenstärkungsmittel
- Abschnitt 8 Parallelhandel
- ст. 46 Genehmigung für den Parallelhandel
- ст. 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
- ст. 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
- ст. 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
- ст. 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
- ст. 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
- Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte
- ст. 52 Prüfung
- ст. 53 Betriebsanleitung
- Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
- ст. 54 Entschädigung
- ст. 55 Forderungsübergang
- Abschnitt 11 Behörden, Überwachung
- ст. 57 Julius Kühn-Institut
- ст. 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- ст. 59 Durchführung in den Ländern
- ст. 60 Behördliche Anordnungen
- ст. 61 Mitwirkung von Zolldienststellen
- ст. 62 Befugte Zolldienststellen
- Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
- ст. 63 Auskunftspflicht
- ст. 64 Meldepflicht
- ст. 65 Geheimhaltung
- ст. 66 Übermittlung von Daten
- ст. 67 Außenverkehr
- Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften
- ст. 68 Bußgeldvorschriften
- ст. 69 Strafvorschriften
- Abschnitt 14 Schlussbestimmungen
- ст. 70 Unberührtheitsklausel
- ст. 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
- ст. 72 Eilverordnungen
- ст. 74 Übergangsvorschriften