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DE · GAPDZG

Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen

Van kracht37 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Teil 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Anwendbare Rechtsvorschriften
  4. Art. 3 Übertragung von Mitteln
  5. Art. 3a Aktiver oder echter Betriebsinhaber
  6. Abschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
  7. Art. 4 Einkommensgrundstützung
  8. Art. 5 Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung
  9. Art. 6 Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
  10. Art. 7 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
  11. Abschnitt 2 Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  12. Art. 8 Umverteilungseinkommensstützung
  13. Art. 9 Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung
  14. Art. 10 Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
  15. Art. 11 Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
  16. Abschnitt 3 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  17. Art. 12 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
  18. Art. 13 Junglandwirte-Einkommensstützung
  19. Art. 14 Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
  20. Art. 15 Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
  21. Art. 16 Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
  22. Art. 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
  23. Abschnitt 4 Regelungen für Klima und Umwelt
  24. Art. 18 Öko-Regelungen
  25. Art. 19 Mittel für Öko-Regelungen
  26. Art. 20 Festlegung der Öko-Regelungen
  27. Art. 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
  28. Unterabschnitt 1 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
  29. Art. 22 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  30. Art. 23 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  31. Art. 24 Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  32. Art. 25 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  33. Unterabschnitt 2 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
  34. Art. 26 Zahlung für Mutterkühe
  35. Art. 27 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe
  36. Art. 28 Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe
  37. Art. 29 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
  38. Teil 3 Tatsächliche Einheitsbeträge
  39. Art. 30 Mitteilungen der Länder
  40. Art. 31 Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
  41. Art. 32 Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge
  42. Teil 4 Weitere Bestimmungen
  43. Art. 33 Horizontale Begriffsbestimmungen
  44. Art. 34 Verordnungsermächtigungen
  45. Art. 35 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung
  46. Art. 36 Anwendungsbestimmung