GAPDZG Art. 7Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
Abschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung ist der nach § 31 berechnete Betrag.
Abschnitt 1 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung ist der nach § 31 berechnete Betrag.