GAPDZG Art. 29Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
Unterabschnitt 2 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe ist der nach § 31 berechnete Betrag.