Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

WpÜG · Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

WpÜG Art. 33dVerbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen

Abschnitt 4 Übernahmeangebote

En vigueurTexte officiel

Dem Bieter und mit ihm gemeinsam handelnden Personen ist es verboten, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot ungerechtfertigte Geldleistungen oder andere ungerechtfertigte geldwerte Vorteile zu gewähren oder in Aussicht zu stellen.