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WasVersStatV · Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen

WasVersStatV Art. 2

En vigueurTexte officiel

Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände: 1.

In der öffentlichen Wasserversorgung a)

die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,

b) die Abgabe von Wasser,

c) die Zahl der versorgten Einwohner;

2.

im öffentlichen Abwasserwesen a)

den Abwasseranfall,

b) die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,

c) die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.