WasVersStatV Art. 2
Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände: 1.
In der öffentlichen Wasserversorgung a)
die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,
b) die Abgabe von Wasser,
c) die Zahl der versorgten Einwohner;
2.
im öffentlichen Abwasserwesen a)
den Abwasseranfall,
b) die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,
c) die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.