TechKontrollV · Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
TechKontrollV Art. 12Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
TechKontrollV · Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.