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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
Sommaire
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
- Art. 3 Auslagen
- Art. 4 Vergütungsvereinbarung
- Art. 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung
- Art. 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
- Art. 5 Mehrere Steuerberater
- Art. 6 Mehrere Auftraggeber
- Art. 7 Fälligkeit
- Art. 8 Vorschuß
- Art. 9 Berechnung
- Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung
- Art. 10 Wertgebühren
- Art. 11 Rahmengebühren
- Art. 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
- Art. 13 Zeitgebühr
- Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
- Art. 15 Umsatzsteuer
- Art. 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
- Art. 17 Dokumentenpauschale
- Art. 18 Geschäftsreisen
- Art. 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
- Art. 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
- Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
- Art. 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
- Art. 22 Gutachten und Antrag auf verbindliche Auskunft
- Art. 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
- Art. 24 Steuererklärungen
- Art. 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
- Art. 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
- Art. 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
- Art. 28 Prüfung von Steuerbescheiden
- Art. 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
- Art. 30 Selbstanzeige
- Art. 31 Besprechungen
- Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
- Art. 32 Einrichtung einer Buchführung
- Art. 33 Buchführung
- Art. 34 Lohnbuchführung
- Art. 35 Abschlußarbeiten
- Art. 36 Steuerliches Revisionswesen
- Art. 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
- Art. 38 Erteilung von Bescheinigungen
- Art. 39 Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Sechster Abschnitt Vergütung für die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtlichen und anderen Verfahren
- Art. 40 Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- Siebenter Abschnitt Übergangsvorschrift
- Art. 41 Berechnung der Vergütung bei Änderungen dieser Verordnung