DE · StBVV
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
Съдържание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
- чл. 3 Auslagen
- чл. 4 Vergütungsvereinbarung
- чл. 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung
- чл. 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
- чл. 5 Mehrere Steuerberater
- чл. 6 Mehrere Auftraggeber
- чл. 7 Fälligkeit
- чл. 8 Vorschuß
- чл. 9 Berechnung
- Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung
- чл. 10 Wertgebühren
- чл. 11 Rahmengebühren
- чл. 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
- чл. 13 Zeitgebühr
- Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
- чл. 15 Umsatzsteuer
- чл. 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
- чл. 17 Dokumentenpauschale
- чл. 18 Geschäftsreisen
- чл. 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
- чл. 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
- Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
- чл. 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
- чл. 22 Gutachten und Antrag auf verbindliche Auskunft
- чл. 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
- чл. 24 Steuererklärungen
- чл. 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
- чл. 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
- чл. 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
- чл. 28 Prüfung von Steuerbescheiden
- чл. 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
- чл. 30 Selbstanzeige
- чл. 31 Besprechungen
- Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
- чл. 32 Einrichtung einer Buchführung
- чл. 33 Buchführung
- чл. 34 Lohnbuchführung
- чл. 35 Abschlußarbeiten
- чл. 36 Steuerliches Revisionswesen
- чл. 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
- чл. 38 Erteilung von Bescheinigungen
- чл. 39 Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Sechster Abschnitt Vergütung für die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtlichen und anderen Verfahren
- чл. 40 Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
- Siebenter Abschnitt Übergangsvorschrift
- чл. 41 Berechnung der Vergütung bei Änderungen dieser Verordnung