SPRINDFG · Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen SPRINDFG Art. 9Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 8 Sommaire