SPRINDFG · Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen SPRINDFG Art. 9Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 8 Inhoud