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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

En vigueur83 articlesTexte vérifié le 24.10.2026

Sommaire

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Zweck des Gesetzes
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Weitere Begriffsbestimmungen
  5. Art. 4 Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich
  6. Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln
  7. Art. 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  8. Art. 7 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
  9. Art. 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
  10. Art. 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
  11. Art. 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
  12. Art. 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
  13. Art. 12 Weitere Verbote
  14. Art. 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
  15. Art. 14 Weitere Ermächtigungen
  16. Art. 15 Deutsches Lebensmittelbuch
  17. Art. 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
  18. Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln
  19. Art. 17 Verbote
  20. Art. 17a Versicherung
  21. Art. 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
  22. Art. 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
  23. Art. 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
  24. Art. 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  25. Art. 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  26. Art. 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
  27. Art. 23b Weitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel
  28. Art. 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
  29. Art. 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
  30. Abschnitt 4 Verkehr mit Mitteln zum Tätowieren und kosmetischen Mitteln
  31. Art. 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  32. Art. 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
  33. Art. 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  34. Art. 29 Weitere Ermächtigungen
  35. Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
  36. Art. 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  37. Art. 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
  38. Art. 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  39. Art. 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
  40. Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
  41. Art. 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  42. Art. 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
  43. Art. 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
  44. Art. 37 Weitere Ermächtigungen
  45. Abschnitt 7 Überwachung
  46. Art. 38 Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information
  47. Art. 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
  48. Art. 38b Unterrichtung von Anbietern digitaler Dienste
  49. Art. 39 Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
  50. Art. 39a Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden
  51. Art. 40 Information der Öffentlichkeit
  52. Art. 42 Durchführung der Überwachung
  53. Art. 43 Probenahme
  54. Art. 43a Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
  55. Art. 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
  56. Art. 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
  57. Art. 45 Schiedsverfahren
  58. Art. 46 Ermächtigungen
  59. Art. 47 Weitere Ermächtigungen
  60. Art. 48 Landesrechtliche Bestimmungen
  61. Art. 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
  62. Art. 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
  63. Abschnitt 8 Monitoring
  64. Art. 50 Monitoring
  65. Art. 51 Durchführung des Monitorings
  66. Art. 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften
  67. Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland
  68. Art. 53 Verbringungsverbote
  69. Art. 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  70. Art. 55 Mitwirkung der Zollbehörden
  71. Art. 56 Ermächtigungen
  72. Art. 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
  73. Abschnitt 9a Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
  74. Art. 57a Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
  75. Art. 57b Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
  76. Art. 57c Überwachung
  77. Art. 57d Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
  78. Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
  79. Art. 58 Strafvorschriften
  80. Art. 59 Strafvorschriften
  81. Art. 60 Bußgeldvorschriften
  82. Art. 61 Einziehung
  83. Art. 62 Ermächtigungen
  84. Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
  85. Art. 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
  86. Art. 65 Aufgabendurchführung
  87. Art. 66 Statistik
  88. Art. 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
  89. Art. 68 Zulassung von Ausnahmen
  90. Art. 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
  91. Art. 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
  92. Art. 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
  93. Art. 72 Außenverkehr
  94. Art. 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
  95. Art. 75 Übergangsregelungen