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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Sommaire
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck des Gesetzes
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Nebenprodukte
- Art. 5 Ende der Abfalleigenschaft
- Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
- Art. 6 Abfallhierarchie
- Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
- Art. 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- Art. 7a Chemikalien- und Produktrecht
- Art. 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- Art. 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
- Art. 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
- Art. 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- Art. 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- Art. 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- Art. 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
- Art. 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
- Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
- Art. 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- Art. 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
- Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- Art. 17 Überlassungspflichten
- Art. 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
- Art. 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
- Art. 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Art. 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
- Art. 22 Beauftragung Dritter
- Teil 3 Produktverantwortung
- Art. 23 Produktverantwortung
- Art. 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
- Art. 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
- Art. 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
- Art. 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
- Art. 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
- Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
- Art. 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
- Art. 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
- Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
- Art. 30 Abfallwirtschaftspläne
- Art. 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- Art. 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Art. 33 Abfallvermeidungsprogramme
- Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- Art. 34 Erkundung geeigneter Standorte
- Art. 35 Planfeststellung und Genehmigung
- Art. 35a Projektmanager
- Art. 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- Art. 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
- Art. 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- Art. 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- Art. 40 Stilllegung
- Art. 41 Emissionserklärung
- Art. 43 Anforderungen an Deponien
- Art. 43a Anforderungen an Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- Art. 43b Emissionsbegrenzungen und Umweltleistungsbegrenzungen für Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- Art. 43c Schadensersatz
- Art. 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
- Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
- Art. 45 Pflichten der öffentlichen Hand
- Art. 46 Abfallberatungspflicht
- Teil 6 Überwachung
- Art. 47 Allgemeine Überwachung
- Art. 47a Überwachung von Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- Art. 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- Art. 49 Registerpflichten
- Art. 50 Nachweispflichten
- Art. 51 Überwachung im Einzelfall
- Art. 52 Anforderungen an Nachweise und Register
- Art. 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Art. 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- Art. 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
- Art. 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- Art. 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
- Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Art. 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- Art. 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- Art. 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- Art. 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9 Schlussbestimmungen
- Art. 62 Anordnungen im Einzelfall
- Art. 63 Geheimhaltung und Datenschutz
- Art. 64 Elektronische Kommunikation
- Art. 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- Art. 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- Art. 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- Art. 68 Anhörung beteiligter Kreise
- Art. 69 Bußgeldvorschriften
- Art. 70 Einziehung
- Art. 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- Art. 72 Übergangsvorschrift