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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zweck des Gesetzes
- чл. 2 Geltungsbereich
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Nebenprodukte
- чл. 5 Ende der Abfalleigenschaft
- Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
- чл. 6 Abfallhierarchie
- Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
- чл. 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- чл. 7a Chemikalien- und Produktrecht
- чл. 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- чл. 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
- чл. 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
- чл. 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- чл. 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- чл. 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- чл. 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
- чл. 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
- Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
- чл. 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- чл. 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
- Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- чл. 17 Überlassungspflichten
- чл. 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
- чл. 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
- чл. 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- чл. 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
- чл. 22 Beauftragung Dritter
- Teil 3 Produktverantwortung
- чл. 23 Produktverantwortung
- чл. 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
- чл. 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
- чл. 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
- чл. 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
- чл. 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
- Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
- чл. 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
- чл. 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
- Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
- чл. 30 Abfallwirtschaftspläne
- чл. 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- чл. 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- чл. 33 Abfallvermeidungsprogramme
- Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- чл. 34 Erkundung geeigneter Standorte
- чл. 35 Planfeststellung und Genehmigung
- чл. 35a Projektmanager
- чл. 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- чл. 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
- чл. 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- чл. 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- чл. 40 Stilllegung
- чл. 41 Emissionserklärung
- чл. 43 Anforderungen an Deponien
- чл. 43a Anforderungen an Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- чл. 43b Emissionsbegrenzungen und Umweltleistungsbegrenzungen für Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- чл. 43c Schadensersatz
- чл. 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
- Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
- чл. 45 Pflichten der öffentlichen Hand
- чл. 46 Abfallberatungspflicht
- Teil 6 Überwachung
- чл. 47 Allgemeine Überwachung
- чл. 47a Überwachung von Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU
- чл. 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- чл. 49 Registerpflichten
- чл. 50 Nachweispflichten
- чл. 51 Überwachung im Einzelfall
- чл. 52 Anforderungen an Nachweise und Register
- чл. 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- чл. 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- чл. 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
- чл. 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- чл. 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
- Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- чл. 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- чл. 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- чл. 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- чл. 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9 Schlussbestimmungen
- чл. 62 Anordnungen im Einzelfall
- чл. 63 Geheimhaltung und Datenschutz
- чл. 64 Elektronische Kommunikation
- чл. 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- чл. 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- чл. 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- чл. 68 Anhörung beteiligter Kreise
- чл. 69 Bußgeldvorschriften
- чл. 70 Einziehung
- чл. 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- чл. 72 Übergangsvorschrift