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Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Sommaire
- Abschnitt 1 Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Ziel und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- Art. 3 Aufgaben der Bundesanstalt
- Art. 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- Abschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
- Art. 5 Sofortige Vollziehbarkeit
- Abschnitt 4 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- Art. 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- Art. 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
- Art. 8 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 1 Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
- Art. 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
- Art. 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
- Abschnitt 2 Erteilung und Entzug der Zulassung
- Art. 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
- Art. 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
- Art. 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
- Art. 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
- Kapitel 3 Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
- Art. 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
- Art. 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
- Art. 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
- Art. 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
- Art. 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
- Abschnitt 1 Allgemeine Maßnahmen
- Art. 20 Auskünfte und Prüfungen
- Art. 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
- Art. 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
- Art. 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- Art. 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
- Art. 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
- Art. 26 Digitale operationale Resilienz
- Abschnitt 2 Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
- Art. 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
- Art. 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
- Abschnitt 3 Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art. 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114
- Art. 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Abschnitt 4 Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
- Art. 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
- Art. 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
- Art. 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
- Art. 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
- Art. 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
- Art. 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 5 Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
- Art. 37 Pflicht zur Rechnungslegung
- Art. 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- Art. 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
- Art. 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 6 Maßnahmen in besonderen Fällen
- Art. 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
- Art. 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- Art. 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
- Art. 44 Insolvenz
- Art. 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung
- Kapitel 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 46 Strafvorschriften
- Art. 47 Bußgeldvorschriften
- Art. 48 Ordnungsgelder
- Art. 49 Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
- Art. 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung