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Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
Sommaire
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Grundsatz
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 2a Krankenhausstandort
- Art. 3 Anwendungsbereich
- Art. 4
- Art. 5 Nicht förderungsfähige Einrichtungen
- Art. 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
- Art. 6a Zuweisung von Leistungsgruppen
- Art. 6b Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
- Art. 6c Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
- Art. 7 Mitwirkung der Beteiligten
- 2. Abschnitt Grundsätze der Investitionsförderung
- Art. 8 Voraussetzungen der Förderung
- Art. 9 Fördertatbestände
- Art. 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
- Art. 11 Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
- Art. 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
- Art. 12a Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
- Art. 12b Transformationsfonds, Verordnungsermächtigung
- Art. 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
- Art. 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
- Art. 14a Krankenhauszukunftsfonds
- Art. 14b Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
- Art. 15 Beteiligung an Schließungskosten
- 3. Abschnitt Vorschriften über Krankenhauspflegesätze
- Art. 16 Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
- Art. 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung
- Art. 17a Finanzierung von Ausbildungskosten
- Art. 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
- Art. 17c Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
- Art. 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
- Art. 18 Pflegesatzverfahren
- Art. 18a Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung
- Art. 18b
- Art. 19 Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
- Art. 20 Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
- 4. Abschnitt Sonderregelungen
- Art. 21 Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
- Art. 21a Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser auf Grund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
- Art. 22 Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Art. 23 Verordnungsermächtigung
- Art. 24 Überprüfung der Auswirkungen
- Art. 25 Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
- Art. 26a Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- Art. 26b Kostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
- Art. 26c Kostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
- Art. 26d Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- Art. 26e Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
- Art. 26f Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
- Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten, Statistik, Darlehen
- Art. 27 Zuständigkeitsregelung
- Art. 28 Auskunftspflicht und Statistik
- Art. 29
- Art. 30 Darlehen aus Bundesmitteln
- Unterabschnitt 2 Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Art. 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Art. 32 Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
- Art. 33 Aufsicht über den Beliehenen
- Art. 34 Rückgriff
- Art. 35 Finanzierung
- Art. 36 Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Art. 37 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
- Art. 38 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägenzur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
- Unterabschnitt 3 Förderbeträge und Förderung der Spezialisierung
- Art. 39 Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
- Art. 40 Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen