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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO Art. 180Wahlen zum Präsidium

Erster Unterabschnitt Präsidium

En vigueurTexte officiel

(1) Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer wird von der Hauptversammlung aus ihrer Mitte gewählt. In das Präsidium kann wiedergewählt werden, wer Mitglied des Vorstandes einer Rechtsanwaltskammer ist.

(2) Das Nähere bestimmt die Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer.