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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO Art. 134Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer

Dritter Unterabschnitt Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht

En vigueurTexte officiel

Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn das Mitglied ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.