Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO Art. 132Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses

Zweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens

En vigueurTexte officiel

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann der Antrag auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel und nur innerhalb von fünf Jahren, seitdem der Beschluß rechtskräftig geworden ist, erneut gestellt werden.