DE · ÜbPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin
Sommaire
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Art. 4 Handlungsbereiche
- Art. 5 Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache“
- Art. 6 Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten“
- Art. 7 Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache“
- Art. 8 Handlungsbereich „Aufträge selbstständig planen und abwickeln“
- Art. 9 Durchführung der Prüfung
- Art. 10 Schriftliche Prüfung
- Art. 11 Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
- Art. 12 Deutsch als Fremdsprache
- Art. 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 14 Bewerten der Prüfungsleistungen
- Art. 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 16 Zeugnisse
- Art. 17 Wiederholung der Prüfung
- Art. 18 Übergangsvorschriften
- Art. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten