DE · ÜbPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin
Съдържание
- чл. 1 Gegenstand
- чл. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- чл. 4 Handlungsbereiche
- чл. 5 Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache“
- чл. 6 Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten“
- чл. 7 Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache“
- чл. 8 Handlungsbereich „Aufträge selbstständig planen und abwickeln“
- чл. 9 Durchführung der Prüfung
- чл. 10 Schriftliche Prüfung
- чл. 11 Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
- чл. 12 Deutsch als Fremdsprache
- чл. 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 14 Bewerten der Prüfungsleistungen
- чл. 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 16 Zeugnisse
- чл. 17 Wiederholung der Prüfung
- чл. 18 Übergangsvorschriften
- чл. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten